Zwenkauer See

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Sächsiches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG und der See- und Hafenbetreibergesellschaft Zwenkau mbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „SCHIFFFAHRT“ (AGB) der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG (Stand: Juni 2023)

1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG, im folgenden SSZ genannt, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch die SSZ.

1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes werden nicht anerkannt. Unsere Fahrtbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen abweichender Bedingungen des Fahrgastes die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast vorbehaltlos ausführen.

1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nicht anders geregelt.

1.4. Mit dem Erwerb eines Fahrscheines oder Charterbuchung bestätigt der Fahrgast, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ der SSZ zur Kenntnis genommen zu haben und diese vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

2. Fahrscheine/Tickets und Fahrpreise

2.1. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt online unter www.ms-santa-barbara.de, telefonisch unter 034203/435-718, oder im TOURIST-KONTOR zu erwerben. Ein Erwerb an Bord ist nicht möglich!

2.2. Die Fahrscheine beinhalten die Daten der konkreten Fahrt (Datum, Uhrzeit, Preis, …).

2.3. Die jeweils gültigen Ticketpreise können dem Webangebot der SSZ entnommen werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.4. Einzelfahrscheine sind bis Antritt der Fahrt übertragbar.

2.5. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze. Die SSZ weist ausdrücklich darauf hin, dass an Bord sowohl witterungsunabhängige als auch witterungsabhängige Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine der beiden Kategorien besteht nicht.

2.6. Fahrscheine sind der Mannschaft vor Betreten des Schiffs unaufgefordert vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen erneut vorzuzeigen. Einzelfahrscheine sind nur gültig am ausgewiesenen Fahrtag. Kann kein gültiger Fahrschein vorgelegt werden, ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen bzw. erfolgt keine Beförderung. Bei Zuwiderhandlung kann die SSZ ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.

2.7. Fahrscheine/Fahrpreise werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Eine Fahrpreiserstattung aufgrund widriger Witterungsverhältnisse ist ausgeschlossen.

3. Wertgutscheine/Voucher

3.1. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Wertgutscheines besteht nicht. Eine Verlängerung von Wertgutscheinen ist ausgeschlossen.

3.2. Für die Einlösung des Wertgutscheins gilt die, dem Wertgutschein zu entnehmende, Geltungsdauer.

3.3. Mit der Ausstellung eines Vouchers durch einen Dritten kommt kein Vertrag mit der SSZ zu Stande. Für von der SSZ akzeptierte Voucher gelten die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend.

4. Zahlung

4.1. Fahrscheine die an unseren Vorverkaufsstellen, im TOURIST-KONTOR oder im Online-Shop erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.

4.2. Bei telefonischer Bestellung erfolgt der Versand der Fahrscheine sowie die Rechnungslegung per Post, daher kann eine telefonische Bestellung nur bis spätestens 7 Tage vor Fahrtantritt erfolgen. Bei telefonischer Bestellung fallen zusätzliche Kosten an.

5. Stornierung von Fahrten

5.1. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Rundfahrt- und/oder Themen- sowie Charterfahrttermin im Wege der Stornierung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Als Stornierung gilt auch die Verringerung der Personenzahl.

5.2. Eine Rückerstattung des Fahrpreises aufgrund Stornierung erfolgt nicht.

6. Fahrplanänderungen/Ausfall von Fahrten

6.1. Der SSZ ist das Recht vorbehalten, den Betrieb des jeweiligen Fahrgastschiffes oder Teilbereichen des Schiffs (Oberdeck, Achter-/Sonnendeck, Unterdeck) aus sicherheitstechnischen Gründen (Witterungsbedingungen, Dunkelheit, Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Hagel, technische Probleme etc.) vorläufig oder gänzlich einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Fahrpreises. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht ebenfalls nicht. Beendet ein Gast den Besuch des Fahrgastschiffes vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes/Fahrpreises.

7. Sonstiges

7.1. Den Anordnungen der Besatzung und der Schiffsführer, die das Hausrecht für die SSZ ausüben ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf den Außendecks. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Besatzung/des Schiffsführers können die betreffenden Personen von der Fahrt ausgeschlossen und von Bord verwiesen werden. Die SSZ behält sich insbesondere vor, alkoholisierte Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht in diesen Fällen nicht. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Besatzung/des Schiffsführers übernimmt die SSZ keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

7.2. Das Rauchen an Bord ist während der Rund- und Themenfahrten grundsätzlich nicht gestattet.

7.3. Fahrräder werden nicht befördert.

7.4. Die Schiffe der SSZ sind nicht barrierefrei. Über die Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen entscheidet das Schiffspersonal.

7.5. Die Mitnahme von Haustieren ist mit Ausnahme von Hunden (nur auf den Freidecks!) ausgeschlossen. Für Hunde gilt an Bord generell Leinenpflicht.

7.6. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

7.7. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die SSZ behält sich das Recht auf Kontrollen vor. Bei Zuwiderhandlung ist die SSZ befugt den Fahrgast des Schiffes zu verweisen.

7.8. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übelriechende Stoffe.

7.9. Die SSZ betreibt die Fahrgastschifffahrt auf dem Zwenkauer See. Der Zwenkauer See befindet sich auf dem Gelände der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), bzw. des Freistaates Sachsen. Dieses Gelände befindet sich bis zur vollständigen Flutung des Sees und Freigabe durch den Freistaat Sachsen unter Bergrecht. Für den Betrieb der Fahrgastschifffahrt liegen Sondergenehmigungen vor.

7.10. Erziehungsberechtigte/Eltern/begleitende Erwachsene sind für die Aufsicht Minderjähriger/Kinder verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Minderjährigen/Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.

7.11. Bei Verletzungen, Beschädigungen, Untergang sowie Diebstahl von Kleidungsstücken, von Gepäck, Handys, Kameras usw. übernimmt die SSZ keine Haftung. Weiterhin übernimmt die SSZ keine Haftung für die Garderobe an Bord.

7.12. Der Fahrgast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc. Etwaige Beschädigungen sind der Besatzung umgehend mitzuteilen.

7.13. Die SSZ haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Fahrgäste verursacht werden. Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden müssen unverzüglich bei der Besatzung/dem Schiffsführer bzw. bei der Geschäftsleitung der SSZ gemeldet werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Fahrgast sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SSZ.

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der SSZ. Es gilt deutsches Recht.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und wirksam ist.

Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG
An der Mole 1
04442 Zwenkau

Tel.:
034203/435 -717
Fax.:
034203/435-20
Mail:
reederei@zwenkauer-see.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „SCHIFFFAHRT“ (AGB) der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG (Stand: Juni 2023)


Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootsverleih

1. Geltung

Alle Leistungen der Firma See- und Hafenbetreibergesellschaft Zwenkau mbH (nachfolgend „Vermieterin“ genannt) bezüglich der Vermietung von Booten, Kanus und ähnlichen nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen nebst Zubehör erfolgen aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des verwendeten Vertragsformulars.

Sofern in den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das vermietete Boot abgestellt wird, bezieht sich dies auf das jeweils vermietete Wasserfahrzeug nebst Zubehör.

Wird das angemietete Boot von mehreren Personen genutzt, ist der Mieter verpflichtet, die übrigen Nutzer auf die Einhaltung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Die entsprechenden Vorgaben sind auch von den übrigen Nutzern einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes ist die Vermieterin berechtigt, hierfür gegenüber dem Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Mieter wird dementsprechend als Bootsverantwortlicher behandelt.

Der Mieter muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Vermieterin und dem Mieter kommt zustande durch Unterzeichnung des von der Vermieterin verwendeten Vertragsformulars. Mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.

Im Falle einer Online-Buchung kommt der Vertrag zustande mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin. Mit der Online-Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil bestätigt.

Der Mieter ist verpflichtet, vor Benutzung eine Prüfung des vermieteten Bootes auf eventuelle technische und optische Mängel vorzunehmen. Mit der Ingebrauchnahme des vermieteten Bootes erkennt der Mieter an, dass sich dieses in einem ordnungsgemäßen, d. h. in einem fahrbereiten und verkehrssicheren sowie mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

Es gelten im Übrigen die im Vertragsformular bzw. Online-Buchungsformular und Buchungsbestätigung eingetragenen Mietzeiten und Preise.
Der Mietpreis ist vor Benutzung des Bootes zu entrichten.

3. Nutzung des Bootes

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot pfleglich und nur gemäß seiner Bestimmung in verkehrsüblicher Weise zu benutzen.

Einschlägige gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten, dies betrifft namentlich auch die Belange des Gewässer- und Naturschutzes. Der Mieter wird ausdrücklich auf die im Geschäftsbetrieb der Mieterin aushängende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Zulassung und zur Regelung des Umfanges des Gemeingebrauchs am Zwenkau See vom 20.04.2015 sowie die auszugsweise beigefügte Benutzungsordnung für den Zwenkauer See des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 07.05.2015 nebst Karte hingewiesen. Die dort benannten Bestimmungen sind einzuhalten.

Der Mieter hat zu gewährleisten, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bzw. Sicherungsmaßnahmen durch ihn und übrige Nutzer eingehalten werden. Dies betrifft namentlich die Pflicht zum Tragen einer Rettungsweste durch sämtliche Nutzer einschließlich des Mieters.

Jedes gemietete Boot muss mit mindestens einer Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, besetzt sein.

Eine Benutzung des gemieteten Bootes ist nur zulässig bei einer günstigen Wetterprognose. Der Mieter wird sich dementsprechend vor Benutzung des Bootes über die einschlägigen Websites über die Wetterprognose informieren. Bei einer sich abzeichnenden Schlechtwetterlage insbesondere bei Sturmgefahr ist die Nutzung zu unterlassen bzw. zu beenden.

Ab Windstärke 5 erfolgt keine Vermietung. Kann die Bootsnutzung von an Beginn aus diesem Grund nicht erfolgen, werden bereits gezahlte Beträge (Miete, Kaution) an den Mieter zurückerstattet.

Für den Fall, dass die Nutzung des Bootes witterungsbedingt vorzeitig beendet werden muss, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, es liegt dann ein Fall höherer Gewalt vor.

Es ist dem Mieter und sämtlichen Nutzern strikt untersagt, das Boot unter Alkoholeinfluss zu nutzen. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung die Nutzung eines Bootes zu untersagen.

Im Übrigen erfolgt die Nutzung des Bootes auf eigene Gefahr.

4.Schadensanzeige/Reparatur/Diebstahlssicherung

Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit am angemieteten Boot aufgetretene bzw. festgestellte Schäden, unverzüglich, spätestens aber bei Rückgabe des Bootes an die Vermieterin, dieser anzuzeigen.

Zur Durchführung von Reparaturen an dem angemieteten Boot ist nur die Vermieterin oder ein von der Vermieterin beauftragter Dritter berechtigt.

Der Vermieterin ist die Möglichkeit einzuräumen, eine Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzboot zu stellen.

Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, das angemietete Boot hinreichend gegen Diebstahl zu sichern.

5. Haftung des Mieters

Soweit Beschädigungen an dem angemieteten Boot während der Nutzung durch den Mieter entstanden sind, haftet hierfür der Mieter, sofern er die eingetretenen Schäden schuldhaft verursacht hat. Selbiges gilt für die Kosten einer Reparatur, sofern eine solche aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Mieters erforderlich geworden ist.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für das angemietete Boot eine gesonderte Haftpflichtversicherung nicht besteht. Sofern der Mieter bei der Nutzung des Bootes Dritten einen Schaden zufügt, besteht kein Anspruch gegenüber der Vermieterin. Für diesbezügliche Fälle hat der Mieter selbst für einen eigenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

6. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet nur für ihre eigenen Leistungen. Eine Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Dies gilt auch für vom Mieter mitgeführte Gegenstände, für deren Sicherung vor Beschädigung, namentlich auch Nässe, ist der Mieter selbst verantwortlich.

Ausgenommen von der vorgenannten Haftungsbeschränkung ist die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorstehenden Regelungen gelten im gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Vermieterin.

7. Kaution

Der Mieter leistet vor Beginn der Nutzung an die Vermieterin eine Kautionszahlung. Die Höhe der Kautionszahlung ist in dem Vertragsformular einzutragen. Im Falle einer Online-Buchung gilt die im Buchungsformular benannte Kaution. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Beschädigungen am Boot bzw. bei Verlust von Zubehör zur Abdeckung der entstandenen Ansprüche auch auf die Kaution zuzugreifen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

8. Unfall/Verlust

Ist der Mieter mit dem angemieteten Boot in einem Unfall involviert oder wurde das angemietete Boot entwendet ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin hierüber unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu informieren. Der Vermieterin ist auf Verlangen ein ausführlicher Unfallbericht zu erstellen, sämtliche Unfallbeteiligte sind nach Namen und Anschrift zu erfassen, selbiges gilt für eventuelle Zeugen. Für den Fall, dass das Unfallereignis bzw. die Wegnahmehandlung der Polizei zur Kenntnis gegeben wurde, ist die Vermieterin über die aufnehmende Polizeidienststelle sowie eine eventuell bekannte Tagebuchnummer zu unterrichten.

Bei einem Unfall ist die Wasserschutzpolizei zu informieren (03 41 / 35 31 280).

Im Falle der Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen ist die Vermieterin berechtigt, gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche geltend zu machen, soweit der Vermieterin hierdurch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger erschwert oder unmöglich wird.
Ein Rückzahlungsanspruch der gezahlten Miete gegenüber der Vermieterin besteht in diesen Fällen weder ganz noch teilweise, es sei denn, dass die Vermieterin die entfallene Nutzungsmöglichkeit zu vertreten hat.

9. Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Boot spätestens zu der im Vertragsformular bzw. der Online-Buchungsbestätigung benannten Zeit an die Vermieterin zurückzugeben.

Im Falle einer verspäteten Zurückgabe ist die Vermieterin berechtigt, gegenüber dem Mieter ein Betrag in Höhe von 10,00 € pro angefangene Stunde zu berechnen. Die Vermieterin ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Einer Verlängerung der Mietzeit ist vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit zu vereinbaren. Ein Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Mietzeit besteht für den Mieter nicht. Eine diesbezügliche Verlängerung ist, abweichend von der Schriftformklausel gemäß Punkt 10 dieser Bedingungen, auch telefonisch möglich.

Die Rückgabe des Bootes hat im Übrigen in dem Zustand zu erfolgen, in welchem der Mieter das Boot zu Beginn der Mietzeit erhalten hat.

Die Vermieterin ist berechtigt, Schäden bzw. Mängel, die innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Bootes festgestellt werden, gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Die Darlegungs- und Beweislast liegt dann bei der Vermieterin.

10. Schlussbestimmungen

Soweit der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie diese Regelungslücke erkannt hätten.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann eine solche, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11. Datenschutz

Eine Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Weitergabe und Löschung von Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften, namentlich der DSGVO bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes. Es wird insoweit auf die Datenschutzerklärung der Vermieterin auf deren Homepage verwiesen.

Stand: Mai 2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrradverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrradverleih
Stand: Mai 2022


1. Geltung

Alle Leistungen der Firma See- und Hafenbetreibergesellschaft Zwenkau mbH (nachfolgend „Vermieterin“ genannt) bezüglich der Vermietung von Fahrrädern gleich welcher Art nebst Zubehör erfolgen aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des seitens des verwendeten Vertragsformulars.
Sofern in den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das vermietete Fahrrad abgestellt wird, ist hiervon auch das mitvermietete Zubehör umfasst.
Unter „Führen“ bzw. „Benutzen“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch das Fahren, Schieben, Abstellen und Aufbewahren des Fahrrades.
Werden durch einen Mieter mehrere Fahrräder angemietet, ist der Mieter verpflichtet, die übrigen Nutzer auf die Einhaltung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Die entsprechenden Vorgaben sind auch von den übrigen Nutzern einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes ist die Vermieterin berechtigt, hierfür gegenüber dem Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Verpflichtungen gelten mithin auch für die Nutzer von Fahrrädern, die nicht selbst Mieter sind.
Der Mieter muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für noch minderjährige Nutzer besteht eine besondere Aufsichtspflicht des Mieters.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Vermieterin und dem Mieter kommt zustande durch Unterzeichnung des von der Vermieterin verwendeten Vertragsformulars. Mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
Im Falle einer online-Buchung kommt der Vertrag zustande mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin. Mit der online-Buchung werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil bestätigt.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Benutzung das vermietete Fahrrad einer Prüfung im Hinblick auf eventuelle technische (Funktionstest) und optische Mängel zu unterziehen.
Hierzu zählen
- eine Prüfung des Festsitzens sämtlicher sicherheitsrelevanter Schrauben,
- der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels,
- den Reifenluftdruck
- die Funktionalität der Lichtanlage sowie
- des Bremssystems.
Weiter hat sich der Mieter bzw. die Nutzer mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut zu machen.

Mit der Ingebrauchnahme des Fahrrades erkennt der Mieter an, dass sich dieses in einem ordnungsgemäßen, d. h. in einem fahrbereiten und verkehrssicheren sowie mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
Es gelten im Übrigen die im Vertragsformular bzw. online-Buchungsformular und Buchungsbestätigung eingetragenen Mietzeiten und Preise.
Der Mietpreis ist vor Benutzung des Fahrrades bzw. der Fahrräder zu entrichten.

3. Nutzung des Fahrrades

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad pfleglich und nur gemäß seiner Bestimmung in verkehrsüblicher Weise zu benutzen.
Es ist stets darauf zu achten, dass durch die Nutzung des Fahrrades die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht gefährdet, geschädigt oder behindert werden und dass das Fahrrad, andere Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum Dritter sowie sonstige Rechte Dritter bei der Nutzung nicht beeinträchtigt, beschädigt oder gefährdet werden.
Das Fahrrad darf nicht beschädigt oder zerstört werden. Umbauten, Lackierungen, Bekleben oder sonstige Änderungen sind nicht zulässig.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, namentlich die Straßenverkehrsordnung, sind einzuhalten. Das Fahrrad darf nicht unter Drogen-, Medikamenten- und/oder Alkoholeinfluss geführt werden.
Der oder die Gepäckträger des Fahrrades dürfen nur sach- und bestimmungsgemäß genutzt werden, insbesondere dürfen keine Personen oder Tiere darauf transportiert werden.
Das Fahrrad darf nur auf öffentlichen sowie befestigten Wegen benutzt werden. Eine Benutzung ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig.
Es wird das Tragen eines Schutzhelmes (Fahrradhelms) anempfohlen.

4. Schadensanzeige/Reparatur/Diebstahlssicherung

Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit am Fahrrad bzw. dem Zubehör aufgetretene bzw. festgestellte Schäden unverzüglich, spätestens aber bei Rückgabe des Fahrrades an die Vermieterin, dieser anzuzeigen.
Zur Durchführung von Reparaturen an dem gemieteten Fahrrad ist nur ein von der Vermieterin beauftragter Dritter berechtigt.
Der Vermieterin ist die Möglichkeit einzuräumen, ein Ersatzrad zu stellen.
Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, das gemietete Fahrrad hinreichend gegen Diebstahl zu sichern, dass als Zubehör mit übergebene Fahrradschloss ist bei Bedarf zu verwenden.

5. Haftung des Mieters

Soweit Beschädigungen an dem gemieteten Fahrrad während der Nutzung durch den Mieter entstanden sind, haftet hierfür der Mieter, sofern er die eingetretenen Schäden schuldhaft
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verursacht hat. Selbiges gilt für die Kosten einer Reparatur, sofern eine solche aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Mieters erforderlich geworden ist.
Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, für das vermietete Fahrrad einen gesonderten Versicherungsschutz im Sinne einer Haftpflichtversicherung (vergleichbar einer Kfz-Haftpflichtversicherung) sicherzustellen. Sofern der Mieter bei der Nutzung des Fahrrades Dritten einen Schaden zufügt, besteht kein Anspruch gegenüber der Vermieterin. Für diesbezügliche Fälle hat der Mieter selbst für einen eigenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

6. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet nur für ihre eigenen Leistungen. Eine Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für vom Mieter mitgeführte Gegenstände, für deren Sicherung vor Beschädigung, namentlich auch Nässe, ist der Mieter selbst verantwortlich.
Ausgenommen von der vorgenannten Haftungsbeschränkung ist die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehenden Regelungen gelten im gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Vermieterin.

7. Kaution

Der Mieter leistet vor Beginn der Nutzung an die Vermieterin eine Kautionszahlung. Die Höhe der Kautionszahlung ist in dem Vertragsformular einzutragen. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Beschädigungen am Fahrrad bzw. bei Verlust von Zubehör zur Abdeckung der entstandenen Ansprüche auch auf die Kaution zuzugreifen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

8. Unfall/Verlust

Ist der Mieter mit dem gemieteten Fahrrad in einem Unfall involviert oder wurde das gemietete Fahrrad entwendet ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin hierüber unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu informieren. Der Vermieterin ist auf Verlangen ein ausführlicher Unfallbericht zu erstellen, sämtliche Unfallbeteiligte sind nach Name und Anschrift zu erfassen, selbiges gilt für eventuelle Zeugen. Für den Fall, dass das Unfallereignis bzw. die Wegnahmehandlung der Polizei zur Kenntnis gegeben wurde, ist die Vermieterin über die aufnehmende Polizeidienststelle sowie eine eventuell bekannte Tagebuchnummer zu unterrichten.
Im Falle der Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen ist die Vermieterin berechtigt, gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche geltend zu machen, soweit der Vermieterin hierdurch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger erschwert oder unmöglich wird.

9. Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrrad spätestens zu der im Vertragsformular benannten Zeit an die Vermieterin zurückzugeben.
Im Falle einer verspäteten Zurückgabe ist die Vermieterin berechtigt, gegenüber dem Mieter ein Betrag in Höhe von 10,00 € pro angefangene Stunde zu berechnen. Die Vermieterin ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Einer Verlängerung der Mietzeit ist vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit zu vereinbaren. Ein Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Mietzeit besteht für den Mieter nicht.
Die Rückgabe des Fahrrades hat im Übrigen in dem Zustand zu erfolgen, in welchem der Mieter das Fahrrad zu Beginn der Mietzeit erhalten hat.
Die Vermieterin ist berechtigt, Schäden bzw. Mängel, die innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrrades festgestellt werden, gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Die Darlegungs- und Beweislast liegt dann bei der Vermieterin.

10. Schlussbestimmungen

Soweit der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie diese Regelungslücke erkannt hätten.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann eine solche, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11. Datenschutz

Eine Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Weitergabe und Löschung von Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften, namentlich der DSGVO bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes. Es wird insoweit auf die Datenschutzerklärung der Vermieterin auf deren Homepage verwiesen.

Stand: Mai 2022

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