Bootsverleih
Kein Boot und trotzdem Lust aufs Wasser zu kommen? Kein Problem. Die Bootsverleihe im Revierhafen Z1 bieten vom SUP, über Paddel- und Segelboote bis hin zum Motorboot alles an!
Nicht jeder Freizeitkapitän hat auch ein eigenes Boot. Für alle, die gerne auf dem Wasser sind ohne gleich ein eigenes Paddel-, Segel- oder Motorboot anzuschaffen, bieten die Bootsverleiher am Zwenkauer See genau das Richtige. Egal ob Ihr einmal Stand Up Paddeling ausprobieren, im Kajak oder Kanu die Arme oder in unseren Tretbooten die Beine trainieren, sportlich Segeln oder doch eher gemütlich und bequem mit dem Motorboot unterwegs sein wollt, die Verleihanbieter im Revierhafen bringen Euch aufs Wasser:
Gleich hier buchen
Hier könnt Ihr direkt ein Kayak (1er), Kanu (2er od. 3er) oder ein SUP Board für Euer Paddelerlebnis auf dem Zwenkauer See buchen
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Einstellungen anpassenGut zu wissen!
Wenn Ihr mit einem unserer Vermietboote (Kayak, Kanu, SUP oder Tretboot) in See stechen wollt, solltet Ihr folgende Regeln und Tipps unbedingt beachten:
- Informiert Euch vorab über das Fahrtgebiet.
- Macht Euch mit den geltenden Vorschriften vertraut.
- Informiert Euch über die herrschenden und vorhergesagten Wetterverhältnisse!
- Schätzt Eure Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein!
- Sicherheit geht immer vor!
- Haltet Euch nach Möglichkeit von der Berufsschifffahrt (Fahrgastschiff) fern!
- Bootsführer - Hände weg vom Alkohol!
- Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (also Euch) ausweichen!
- Kleinfahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren – also etwa Ruderboote (also Ihr!) – müssen den unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen!
- Haltet ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen!
- Haltet ausreichenden Mindestabstand zu zu Vogelansammlungen!
- Sperrgebiete sind mit gelben Tonnen markiert! Es gilt die Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch am Zwenkauer See (in der jeweils gültigen Fassung)
- Es gilt die Sächsische Schifffahrtsverordnung (in der jeweils gültigen Fassung)
- Denkt daran, dass auf unseren Mietbooten eine Rettungswestenpflicht nach DIN EN ISO 12402-4 für Kinder bis 12 Jahre gilt!